Welche Besonderheiten gelten für Studierende dualer Studiengänge?

Wer an einem dualen Studiengang teilnimmt, ist seit Januar 2012 sozialversicherungspflichtig. Diese gesetzliche Versicherungspflicht besteht für die gesamte Studiendauer: also sowohl für Praxis- als auch für Theoriephasen. Eine Befreiung ist nicht möglich. Sollte Ihr studierendes Kind von dieser Regelung betroffen sein, informieren Sie uns bitte per Änderungsformular. Zusatzversicherungen können dagegen weiterbestehen, solange der kinderbezogene Familienzuschlag oder das Kindergeld gezahlt werden.