Bis zu welchem Alter können Studierende mitversichert sein?

Die Mitversicherung bei der PBeaKK ist so lange möglich, wie der kinderbezogene Familienzuschlag oder das Kindergeld gezahlt werden. In der Regel entfallen diese Zahlungen spätestens mit Vollendung des 25. Lebensjahres.

Sollte der Studierende länger an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder Fachhochschule immatrikuliert sein, können Sie beantragen, dass die Mitversicherung bis zum Abschluss des Studiums fortgeführt wird. Das ist längstens bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres möglich; der Beitrag für diesen „Studenten-Tarif“ beträgt ab 01.01.2024 255,63 Euro im Monat. In der Pflegepflichtversicherung wird ab 01.01.2024 zusätzlich ein monatlicher Beitrag in Höhe von 25,97 Euro fällig. Eventuell bestehende Zusatzversicherungen können für die Dauer des Studiums fortgeführt werden.

Ist das Studium bis zur Vollendung des 34. Lebensjahres nicht abgeschlossen, hat der Studierende die Möglichkeit, bis zum Studienabschluss die Mitversicherung als eigenständige Mitgliedschaft in der Mitgliedergruppe B2 weiterzuführen. Wichtig: Angehörige des Studierenden können wir nicht mitversichern.