Die Befreiung von der gesetzlichen Versicherungspflicht ist endgültig: Sie lässt sich während des Studiums nicht mehr widerrufen. Die Befreiung gilt auch für ein neues Studium, wenn es nahtlos oder innerhalb eines Monats an das vorherige Studium anschließt – also so, dass keine Sozialversicherungspflicht eintritt.
Ein Wechsel in die gesetzliche Krankenversicherung der Studenten ist auch dann nicht möglich, wenn es irgendwann preisgünstiger wäre, beispielsweise wenn der kinderbezogene Familienzuschlag oder das Kindergeld entfielen.