Für die Krankenversicherung gilt: Reparaturkosten für Hilfsmittel erstatten wir. Dafür ist keine ärztliche Verordnung nötig. Bei Wartungskosten zahlen Sie die ersten 100 Euro je Kalenderjahr selbst. Darüber hinausgehende Kosten übernehmen wir. Reichen Sie dafür einfach die Rechnung mit einem Leistungsantrag bei uns ein.
Für die Pflegeversicherung gilt: Betriebskosten von Pflegehilfsmitteln sind erstattungsfähig. Reparaturkosten dagegen werden im Regelfall übernommen. Schicken Sie uns dazu Ihre Rechnung, falls Sie die Reparatur direkt in Auftrag gegeben haben. Grundsätzlich empfehlen wir, vor einer Reparatur bei uns anzufragen, ob wir Kosten übernehmen können.