Erhalte ich Leistungen für Stromkosten, die durch Hilfsmittel entstehen?

Für manche elektrische Hilfsmittel (z. B. Beatmungsgeräte, Absaugpumpen, Elektromobile) entstehen regelmäßig Stromkosten. Bei Erwachsenen (ab 18 Jahren) zahlen Sie die ersten 100 Euro pro Kalenderjahr selbst (Selbstbehalt). Darüber hinaus gehende Stromkosten erstatten wir Ihnen. 

Bei Hilfsmitteln, die von der Pflegeversicherung erstattet wurden, sowie bei Personen unter 18 Jahren entfällt der Selbstbehalt.

Die Stromkosten berechnen sich wie folgt. Für die Erstattung benötigen wir folgende Angaben zum Stromverbrauch:
Bei netzbetriebenen Geräten

  • durchschnittliche Betriebsstunden pro Tag
  • Leistungsaufnahme des Geräts (z. B. in Watt)

Bei Akkugeräten (z. B. Rollstühle, Beatmung)

  • Anzahl der Ladevorgänge pro Woche oder Monat

Zur Beantragung der Stromkostenerstattung füllen Sie bitte das folgende Formular aus und reichen es bei uns ein.