Bitte beachten Sie, dass die Reihenfolge der Positionen in Ihrem Erstattungsbescheid nicht immer exakt der Reihenfolge entspricht, in der Sie Ihre Belege eingereicht haben. Insbesondere bei gemischten Einreichungen, die z. B. Pflege-, Krankenversicherungs- oder Beihilfebelege enthalten, erfolgt eine getrennte Bearbeitung.
Wir bemühen uns, Ihre ursprüngliche Reihenfolge beizubehalten. Bitte haben Sie jedoch Verständnis, dass darauf kein rechtlicher Anspruch besteht.