Wer darf die App nutzen?

Die App kann neben Mitgliedern / Beihilfeberechtigten auch von deren Bevollmächtigten oder Betreuern genutzt werden, wenn diese zur Beantragung von Leistungen für das Mitglied / den Beihilfeberechtigten durch eine Vollmacht berechtigt sind. Auch mitversicherte Angehörige können den App-Account des Mitglieds / Beihilfeberechtigten mitbenutzen.