Ihre Unterlagen sollten Sie generell immer bis zur finalen Bearbeitung und Erstattung aufbewahren. Darüber hinaus sollten Sie die empfohlenen Verjährungs- oder Aufbewahrungsfristen für Rechnungen (z. B. für Finanzamt, Rückforderungen…) beachten.
Ihre Unterlagen sollten Sie generell immer bis zur finalen Bearbeitung und Erstattung aufbewahren. Darüber hinaus sollten Sie die empfohlenen Verjährungs- oder Aufbewahrungsfristen für Rechnungen (z. B. für Finanzamt, Rückforderungen…) beachten.