Wann muss ich eine Wahlleistungsvereinbarung vorlegen?

Grundsätzlich können unsere A- und B-Mitglieder eine Chefarztbehandlung in Anspruch nehmen. Haben Sie im Krankenhaus diese Wahlleistung vereinbart, reichen Sie bitte neben Ihren Rechnungen auch Ihre unterschriebene Wahlleistungsvereinbarung mit Ihrem Leistungsantrag bei uns ein. Nur so können wir prüfen, welche Kosten übernommen werden.

Unsere B-Mitglieder erhalten Leistungen wie bei einer ambulanten Behandlung. Für unsere A-Mitglieder zahlen wir keine Kassenleistungen, sondern ausschließlich Beihilfeleistungen – ein Selbstbehalt ist unvermeidlich.

Auch ein Zweibettzimmer können Sie als A- oder B-Mitglied grundsätzlich wählen. Für beide Mitgliedergruppen übernehmen wir hierfür Beihilfeleistungen, sofern wir die Beihilfe im Auftrage Ihres Beihilfeträgers berechnen. Der Zuschlag für das Zweibettzimmer ist nach Abzug von 14,50 EUR täglich beihilfefähig. Ein Selbstbehalt lässt sich nicht vermeiden – Sie können diesen jedoch durch Versicherung in einem oder mehreren Schritten unserer Krankenhaustagegeldstufe mindern.