Welche Leistungen erhalte ich für die Wahlleistung „bessere Unterbringung“ im Krankenhaus?

Als A- oder B-Mitglied können sie grundsätzlich ein Ein- oder Zweibettzimmer wählen. Für beide Mitgliedergruppen sind Leistungen aus der Beihilfe möglich. Der beihilfefähige Zimmerzuschlag beträgt 58,55 Euro täglich. Hierbei handelt es sich um einen beihilfefähigen Höchstbetrag, welcher anteilig entsprechend Ihres Beihilfebemessungssatzes zur Leistungsfestsetzung herangezogen wird. Ein Selbstbehalt lässt sich daher nicht vermeiden. Sie können diesen jedoch durch Versicherung in einem oder mehreren Schritten unserer Krankenhaustagegeldstufe mindern.