Die Belastungsgrenze gilt pro Kalenderjahr. Den Antrag auf Festsetzung der Belastungsgrenze müssen Sie daher jedes Kalenderjahr neu stellen, damit die Festsetzung in Abhängigkeit zum Bruttoeinkommen korrekt erfolgen kann.
Die Belastungsgrenze gilt pro Kalenderjahr. Den Antrag auf Festsetzung der Belastungsgrenze müssen Sie daher jedes Kalenderjahr neu stellen, damit die Festsetzung in Abhängigkeit zum Bruttoeinkommen korrekt erfolgen kann.