Benötigt die PBeaKK meine Zuzahlungsquittungen?

Antwort: Die von Ihnen gezahlten Zuzahlungen übermitteln Ihre Leistungserbringer – beispielsweise Apotheken oder Transportunternehmen – direkt an uns. Daher brauchen Sie uns keine Zuzahlungsquittungen zu übersenden. Bewahren Sie diese bei Ihren privaten Unterlagen auf.