Vorsorge

Gesundheit ist unser höchstes Gut: Werden Sie aktiv und nutzen Sie regelmäßig unsere Vorsorgeleistungen. Wir bieten Ihnen und Ihren mitversicherten Angehörigen ein umfassendes Angebot zur Früherkennung von Krankheiten – denn je früher Krankheiten ärztlich diagnostiziert werden, desto größer sind meist die Heilungschancen. Ebenso wichtig sind regelmäßige Impfungen, auch hier unterstützen wir Sie mit unseren Leistungen.

Vorsorgeleistungen auf einen Blick

Krankheiten in einem frühen Stadium entdecken und dadurch eine möglichst große Heilungschance zu haben – das ist der Sinn von Früherkennungsuntersuchungen. Wir übernehmen Ihre Kosten für Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sowie für die Krebsfrüherkennung im Erwachsenenalter. Außerdem erstatten wir Gesundheitsuntersuchungen mit dem Schwerpunkt Früherkennung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Nierenerkrankungen und Diabetes für Erwachsene.

Neben einer guten Zahnpflege sind regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt der beste Schutz vor Karies und Parodontose. Wir möchten Ihnen helfen, Ihre Zähne gesund zu halten – mit unseren Leistungen zur zahnärztlichen Vorsorge. Unser besonderes Plus: Wir erstatten Ihre Kosten für eine professionelle Zahnreinigung.

Als weiteren wichtigen Vorsorgebaustein empfehlen wir Ihnen Schutzimpfungen. Die Kontrolle des Impfstatus ist in jedem Lebensalter sinnvoll. Ihre Aufwendungen für die Nachholung von Impfungen und die Vervollständigung des Impfschutzes für Jugendliche erstatten wir bis zum vollendeten 18. Lebensjahr. Ebenfalls übernehmen wir alle notwendigen Auffrischimpfungen in jedem Lebensalter – beispielsweise Diphtherie und Tetanus alle 10 Jahre. Bitte beachten Sie: Sie haben keinen Leistungsanspruch für Reiseschutzimpfungen.

Unsere Erstattungsleistungen

Die Abrechnung sämtlicher ärztlicher Vorsorgeleistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Näheres hierzu finden Sie beim Thema „Ärztliche Leistungen“. Die Abrechnung der Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt erfolgt nach der Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ). Es entstehen Ihnen weder Eigenbehalte noch Zuzahlungen.

Bitte beachten Sie:

Check-ups, die nicht aufgrund einer regulären Gesundheitsuntersuchung durchgeführt werden, werden nicht von uns erstattet – denn diese Untersuchungen gehören zur Eigenvorsorge.

Als unser B-Mitglied haben Sie die freie Wahl unter Ärzten, die Vorsorgemaßnahmen oder Schutzimpfungen anbieten. Reichen Sie Ihre Rechnung – wie gewohnt – mit einem Leistungsantrag bei uns ein.

A-Mitglieder haben bei der Vorsorge den gleichen Leistungsumfang wie B-Mitglieder. Sie können hierfür alle Vertragsärzte in Anspruch nehmen – also Ärzte, welche von der Kassenärztlichen Vereinigung auch für gesetzlich Versicherte zugelassen sind. Die Abrechnung erfolgt ganz einfach und bequem über Ihre Versichertenkarte.