Wohin müssen die Krankenkassenbeiträge geringfügig Beschäftigter überwiesen werden?

Die PBeaKK ist keine gesetzliche Krankenkasse nach dem Sozialgesetzbuch. Deshalb müssen für unsere Mitglieder oder deren mitversicherte Angehörige, die einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen, keine Krankenversicherungsbeiträge abgeführt werden. Rentenversicherungsbeiträge werden dagegen fällig, deshalb meldet der Arbeitgeber die Beschäftigung bei der Minijob-Zentrale der Knappschaft-Bahn-See in Essen.