Muss ich den Fragebogen zur sozialen Sicherung der Pflegeperson ausfüllen und zurücksenden?

Als Pflegeperson haben Sie nach den Regelungen des Sozialgesetzbuches eine Auskunfts- und Mitwirkungspflicht gegenüber der Pflegekasse. Der Fragebogen dient dazu, Ihre mögliche Versicherungspflicht zur Renten- und Arbeitslosenversicherung zu prüfen. Daher empfehlen wir Ihnen, den Fragebogen auszufüllen und zurückzusenden. So können Sie die Leistungen, die Ihnen möglicherweise zustehen, auch nutzen.

Falls Sie uns den Fragebogen nicht zurücksenden, werden Sie einmalig erinnert. Diese Erinnerung ist mit dem Hinweis verbunden, dass wir davon ausgehen, dass Sie die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, falls wir von Ihnen keine Antwort erhalten. Eine weitere Erinnerung bekommen Sie nicht.