Ich habe einen „Fragebogen zur Beitragsbegrenzung für Ehe/Lebenspartner in der privaten Pflegepflichtversicherung erhalten“ – was muss ich tun?

Damit Sie weiterhin von der Beitragsbegrenzung in der privaten Pflegepflichtversicherung profitieren, senden Sie bitte den Fragebogen ausgefüllt und unterschriebenen an uns zurück. Bitte machen Sie folgende Angaben in Ihrem Antragsformular:

  • Als Versicherungsnehmer kreuzen Sie bitte ein Kästchen zur Höhe des Gesamteinkommens an. Bitte beachten Sie, dass Dienstbezüge, Gehälter, Versorgungsbezüge/Pensionen und Renten zu Ihrem Gesamteinkommen zählen. Bitte überprüfen Sie Ihre Angaben. Bei einer Vollbeschäftigung oder dem Bezug von Versorgungsbezügen/Pensionen kreuzen Sie daher bitte "über 603 Euro" an.
  • Als Ehe-/ Lebenspartner kreuzen Sie bitte ein Kästchen zur Höhe des Gesamteinkommens an. Werden die Einkünfte ganz oder teilweise im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob) erzielt, kreuzen Sie bitte zusätzlich den Punkt „Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung (Minijob)“ an.

Weitere Informationen zum Gesamteinkommen finden Sie hier.

Bitte beachten Sie, dass das Formular maschinell verarbeitet wird und daher zusätzliche Anmerkungen nicht berücksichtigt werden.