Ist es möglich, von Mitgliedergruppe B1 nach Mitgliedergruppe A zu wechseln – und umgekehrt?

Ja, das ist möglich: Sie können den Wechsel in die Mitgliedergruppe A beantragen, wenn Sie Versorgungsempfänger –  also Ruhestandsbeamter, Witwer, hinterbliebener eingetragener Lebenspartner oder Waise –  sind. Voraussetzung ist, dass Ihre Versorgungsbezüge niedriger als 2.614,79 Euro sind und dass Ihr zuständiger Dienstherr den in den Sachleistungen der PBeaKK enthaltenen Beihilfeanteil erstattet. Dasselbe gilt, wenn Sie pflegebedürftig und deshalb stationär untergebracht sind. Bitte fügen Sie Ihrem formlosen Antrag entsprechende Nachweise bei. Eine Rückkehr in die Gruppe B1 ist einmal auf eigenen Antrag zulässig.

Umgekehrt können Sie als A-Mitglied auf schriftlichen Antrag in die Gruppe B1 wechseln. Eine Rückkehr in die Gruppe A ist danach nur zulässig, wenn Ihr zuständiger Dienstherr den in den Sachleistungen der PBeaKK enthaltenen Beihilfeanteil erstattet. Sind Sie einmal in die Gruppe A zurückgewechselt, ist ein erneuter Wechsel in die Gruppe B 1 auf eigenen Antrag hin ausgeschlossen.