Kann ein Widerspruch zur Datenübermittlung rückwirkend zurückgezogen werden?

Ja, das ist möglich. Für alle Widersprüche bis zum Beitragsjahr 2018 erfolgt bei einem in der Vergangenheit eingereichten Widerspruch keine Übermittlung an die Finanzbehörde. Eine Meldung der tatsächlich geleisteten Beiträge für den Basiskrankenversicherungsschutz (Basisabsicherung) ist dann nicht möglich. Sie können Ihren Widerspruch zur Datenübermittlung rückwirkend widerrufen. Der Widerruf muss schriftlich erfolgen. Weiterführende Informationen z.B. zu steuerlichen Auswirkungen erhalten Sie bei Ihrer Finanzverwaltung oder Ihrem Steuerberater.