Besondere Leistungen

Mit der Pflegepflichtversicherung bieten wir Ihnen viele Leistungen – so werden beispielsweise Ihre nahen Angehörigen während der Pflegezeit unterstützt. Ihre Wohnung ist nicht pflegegerecht? Etwa weil Ihre Türen zu schmal für Ihren Rollstuhl sind oder hinderliche Treppen verbaut wurden? Auch hier helfen wir Ihnen weiter: mit den PPV-Leistungen zur Verbesserung Ihrer Wohnung. Haben Sie schon einmal daran gedacht, gemeinsam mit anderen Pflegebedürftigen in einer Wohngemeinschaft zu leben – also in einer Pflege-WG? Wir stehen Ihnen zur Seite: mit den Leistungen für ambulant betreute Wohngruppen.

Pflegezeit – eine Freistellung für Ihre Pflegeperson

Es kann von heute auf morgen passieren: Eine akute Pflegesituation tritt auf – ganz überraschend und unerwartet. Sind Sie davon betroffen und haben einen nahen Angehörigen, der sich um Sie kümmern möchte? Rechtliche Unterstützung bietet hier das Pflegezeitgesetz: Ihr Angehöriger hat gegenüber seinem Arbeitgeber einen Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit – um Ihnen zur Seite zu stehen.  

Diese unbezahlte Freistellung gilt für bis zu zehn Arbeitstage. Ziel ist es, eine bedarfsgerechte Pflege zu organisieren oder sicherzustellen. Bitte beachten Sie: Beamte oder Selbstständige sind keine Beschäftigten im Sinne des Pflegezeitgesetzes. Wichtig ist außerdem, dass es sich um einen nahen Angehörigen handelt – wie Ihren Ehepartner oder Ihren eingetragenen Lebenspartner, Ihre Geschwister, Ihre Kinder oder Ihre Eltern.

Während dieser zehntägigen Freistellung hat Ihr Angehöriger einen Anspruch auf Lohnersatz – das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld. Die Höhe dieses Geldes wird individuell für Ihre Pflegeperson berechnet und orientiert sich an dessen ausgefallenem Arbeitsentgelt.

Pflegegerechte Gestaltung Ihrer Wohnung

Ob  festinstallierte Rampen, breitere Türen, Treppenlifter oder eine barrierefreie Dusche: Um Ihnen eine optimale Pflege zu bieten, ist ein bedarfsgerechtes Zuhause von entscheidender Bedeutung. Unterstützung erhalten Sie von uns: mit den Leistungen zur Verbesserung Ihres individuellen Wohnumfeldes. Ziel ist, dass Sie in Ihrer gewohnten, häuslichen Umgebung bleiben können – und das möglichst selbstständig und souverän.

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen und der Antragstellung enthält unser Ratgeber:

Ambulant betreute Wohngruppen – Ihre Pflege-WG

Gemeinsam stark und zufrieden: In dieser Wohnform leben Sie zusammen mit anderen Pflegebedürftigen in einer Art „Pflege-WG“. Sie haben Raum für ein weitgehend selbstbestimmtes Leben und sind dennoch in Gesellschaft mit Ihren Mitbewohnern. Pflege- und Betreuungsleistungen erhalten Sie individuell nach Ihrem Bedarf. Mit unseren Leistungen aus der PPV können Sie neben der Pflege auch pflegegerechte Umbauten der gemeinsamen Wohnung finanzieren.

Sie haben Fragen zu Ihren eingereichten Pflege-Unterlagen? Dann nutzen Sie gerne unsere zusätzliche Rufnummer bei der Kundenberatung: Pflege-Rufnummer: 0711 9744 97222