Corona - Hinweise für unsere Kunden

Sie haben Fragen zu Corona-Themen wie der Impfung oder der Kostenübernahme? Wir haben für Sie entsprechende Informationen zusammengestellt.

Fragen und Antworten zur Corona-Impfung

Warum wird ein vorsorglicher Corona-Test (bei Symptomfreiheit) z.B. während eines Krankenhausaufenthalts nicht erstattet?

Wir erstatten Ihnen die Kosten eines Corona-Tests, wenn Ihr behandelnder Arzt den Verdacht auf eine Erkrankung hat. Für vorsorgliche Coronatestungen, also beispielsweise vor Aufnahme in ein Krankenhaus oder Pflegeheim werden von der PBeaKK keine Kosten erstattet.
Über die Kostenübernahme informiert das Bundesgesundheitsministerium unter Coronavirus-Testverordnung - Bundesgesundheitsministerium.  

Bei vorsorglichen Testungen im Krankenhaus:
Testungen, die dem Infektionsschutz des Krankenhauses – darunter zählen Corona-Tests bei Symptomfreiheit – dienen, sind nicht Bestandteil der krankheits- und patientenbezogenen ärztlichen Behandlung. Die Kostenübernahme vorsorglicher Testungen im Krankenhaus ist nicht vorgesehen. Für Corona-Tests bei Symptomfreiheit erhalten Krankenhäuser bereits ein Zusatzentgelt, das wir mit den allgemeinen Krankenhausleistungen erstatten. Sie sind damit abgegolten. Deshalb übernehmen wir vorsorgliche Testungen, die gesondert als Wahlleistungen berechnet werden, nicht. 
Möchten Sie Selbstbehalte bezüglich Corona-Tests bei stationären Krankenhausleistungen vermeiden? Dann empfehlen wir Ihnen, Laborleistungen, die ohne Vorliegen eines Krankheitsverdachts durchgeführt werden, von der Wahlleistungsvereinbarung aktiv auszunehmen. 
 

Für wen wird eine Auffrischungsimpfung gegen Corona empfohlen?

Über die aktuellen Entwicklungen informiert die Bundesregierung unter: Corona-Impfung: Die wichtigsten Fragen und Antworten - Bundesregierung.
Die Kosten der Impfung werden nach wie vor von den Arztpraxen direkt abgerechnet. Sie müssen also weder in finanzielle Vorlage treten noch eine Rechnung oder ein Rezept für den Impfstoff bei uns einreichen.
 

Wer trägt die Kosten?

Die Impfung wurde in der Vergangenheit komplett vom Bund getragen. Bei Durchführung ab dem 08.04.2023 von der Bundesbeihilfe und damit auch der PBeaKK übernommen. Der Bund beschafft, verteilt und finanziert aktuell noch die Impfstoffe, die in Deutschland zum Einsatz kommen. Alle weiteren Informationen zu Impfungen beim Hausarzt erhalten Sie beim Bundesministerium für Gesundheit.

Wo erhalte ich weitere Informationen zur Corona-Impfung?

Es gibt eine Aufklärungs- und Informationskampagne von Bundesgesundheitsministerium, Robert-Koch-Institut und Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung.