- Wie viele psychotherapeutische Sitzungen sind möglich?
- Welche Qualifikation muss der Therapeut mitbringen?
- Wie sieht der Leistungsrahmen der psychosomatischen Grundversorgung aus?
- Welche Therapieformen sind nicht erstattungsfähig?
- Welche Qualifikation muss der behandelnde Arzt für eine neuropsychologische Therapie mitbringen?
- Wie viele Therapiesitzungen werden für eine neuropsychologische Therapie übernommen?
- In welcher Höhe können Leistungen für Soziotherapie anerkannt werden?
In einer Psychotherapie werden seelische Probleme professionell behandelt – egal ob es sich um Depressionen, Angststörungen, Zwänge, Essstörungen oder Suchtverhalten handelt. Ziel der Therapie ist es, die psychischen Beeinträchtigungen zu überwinden. Gleichzeitig fördert Ihr Therapeut Sie in der Entwicklung einer eigenständigen und aktiven Persönlichkeit. Welche Therapieform am besten für Sie geeignet ist, entscheiden Sie gemeinsam mit Ihrem Facharzt oder Psychotherapeuten – denn die Behandlung von seelischen Erkrankungen ist immer individuell.
Zur Psychotherapie zählen folgende Behandlungsverfahren: analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Verhaltenstherapie, Systemische Therapie und die psychosomatische Grundversorgung.
- Verhaltenstherapie: Ihr gegenwärtiges Verhalten und Erleben stehen im Zentrum der Verhaltenstherapie. Gemeinsam mit Ihrem Therapeuten erlernen Sie alternative Verhaltensweise, um Süchte, Essstörungen oder krankhafte Ängste zu überwinden – ein Lernen fürs Leben.
- Analytische Psychotherapie: Die analytische Psychotherapie ist zeitlich aufwendiger als eine Verhaltenstherapie. Im Gespräch mit Ihrem Therapeuten setzen Sie sich mit Ihrer Lebensgeschichte auseinander – vor allem mit Ihrer Kindheit und Ihren Träumen. Ziel ist es, unbewusste Konflikte bewusst zu erleben und traumatische Erlebnisse zu verarbeiten – um so im Hier und Jetzt eine stärkere Persönlichkeit zu entwickeln.
- Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie: Das Vorgehen gleicht der analytischen Psychotherapie. Die Therapie ist jedoch kürzer.
- Systemische Therapie: Die Systemische Therapie ist ein Psychotherapie-Verfahren, das den sozialen Beziehungen innerhalb einer Familie oder Gruppe eine besondere Relevanz für die Entstehung einer psychischen Erkrankung beimisst. Die Therapie konzentriert sich also nicht auf die einzelne Person, sondern auf das Verhalten zwischen Mitgliedern der Familie und der weiteren sozialen Umwelt. Unter anderem versucht diese Therapieform, symptomfördernde Beziehungen zu verändern – zum Beispiel, indem der Patient eine bessere Selbstorganisation entwickelt.
- Psychosomatische Grundversorgung: Hier erfasst und analysiert Ihr Arzt die Zusammenhänge Ihres Krankheitsbildes, indem er systematische Einzelgespräche mit Ihnen führt. Außerdem kommen suggestive und übende Techniken zum Einsatz – wie Hypnose oder autogenes Training.
Ablauf der Therapie
In den ersten Sitzungen werden Sie und Ihr Therapeut sich kennen lernen. Das geschieht mit den so genannten probatorischen Sitzungen. Bis zu fünf und bei einer analytischen Psychotherapie bis zu acht dieser probatorischen Sitzungen können Sie ohne weitere Voraussetzungen in Anspruch nehmen.
Ihr Therapeut wird spätestens vor Beginn der Behandlung eine somatische Abklärung vornehmen. Gemeinsam mit Ihrem Therapeuten beantragen Sie eine Kostenübernahme bei uns.
In einer Kurzzeittherapie können Sie bis zu 24 Sitzungen in Anspruch nehmen. Die Kurzzeittherapie ist nicht genehmigungspflichtig. Wenn sich abzeichnet, dass die 24 Sitzungen der Kurzzeittherapie nicht ausreichen, können Sie gemeinsam mit Ihrem Therapeuten weitere Sitzungen beantragen.
Wichtig: Wir benötigen rechtzeitig vor Ablauf der Kurzzeittherapie Ihren Antrag - denn bei unserer Genehmigung ziehen wir einen psychotherapeutischen Gutachter heran.
Sollte nach der Antragsstellung die Behandlung noch nicht genehmigt sein und dringend weitergeführt werden, haben Sie die Möglichkeit – bis zu unserer Genehmigung bzw. Entscheidung – die Behandlung als Akutbehandlung fortzuführen.
Bei unserer Genehmigung ziehen wir bereits in Anspruch genommene Sitzungen der Kurzzeittherapie und der Akutbehandlung von den genehmigungsfähigen Sitzungen ab.
Für ab 01.07.2024 erbrachte Leistungen von ärztlichen und nicht ärztlichen Psychotherapeuten ist im Rahmen der Bundesbeihilfeverordnung zusätzlich die Gemeinsame Abrechnungsempfehlung von Bundesärztekammer, Bundespsychotherapeutenkammer, dem Verband der Privaten Krankenversicherung und den Beihilfeträgern von Bund und Ländern gültig.
Als Mitglied der Versichertengruppe B haben Sie freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten.
Nachdem wir Ihren Antrag geprüft haben und genehmigen können, erstatten wir Ihre Kosten für eine Psychotherapie. Wir übernehmen hierbei Leistungen grundsätzlich bis zum 1,9-fachen Satz nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Ihnen fallen dabei weder Zuzahlungen noch Eigenbehalte an.
Als unser A-Mitglied haben Sie die freie Wahl unter den am Vertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beteiligten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Die Kosten Ihrer Therapie werden ganz bequem über Ihre Versichertenkarte abgerechnet – Sie brauchen also keinerlei Rechnungen zu begleichen.