Welche Qualifikation muss der Therapeut mitbringen?

In der Regel kann Ihr Hausarzt Ihnen einen geeigneten Therapeuten empfehlen. Sie haben grundsätzlich freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Im Einzelnen sind dies nachfolgende Personenkreise:

  • Fachärzte der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Medizin und Psychotherapie
  • Fachärzte der Psychiatrie und Psychotherapie
  • Fachärzte der Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie
  • Ärzte mit der Bereichsbezeichnung beziehungsweise Zusatzbezeichnung „Psychotherapie“ oder „Psychoanalyse“ 
  • staatlich zugelassene psychologische Psychotherapeuten
  • Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten

Möchten Sie Ihre Behandlung bei einem psychologischen Psychotherapeuten mit einer staatlichen Zulassung durchführen, so muss dieser: 

  • zur vertragsärztlichen Versorgung der gesetzlichen Krankenkassen zugelassen sein oder 
  • in das Arztregister eingetragen sein oder 
  • über eine abgeschlossene Ausbildung in tiefenpsychologisch fundierter und analytischer Psychotherapie verfügen.

Falls Sie für Ihr Kind eine Psychotherapie vereinbaren möchten, so kommen hierfür noch mehr Berufsgruppen infrage: nämlich Personen, denen hierfür eine ausdrückliche Berechtigung durch die Kassenärztliche Vereinigung erteilt wurde. Gleiches gilt für Gruppentherapien. Sprechen Sie daher den von Ihnen gewünschten Therapeuten auf seine kassenärztliche Zulassung an.