Neuropsychologische Therapie

Ob Schlaganfall, Parkinson oder Schädelhirntraum – Erkrankungen oder Verletzungen des Gehirns können zu vielfältigen Beeinträchtigungen führen. Viele bislang selbstverständliche Dinge müssen in einem anstrengenden Prozess neu erlernt werden – eine Belastung für Körper und Psyche. Hier bietet Ihnen die neuropsychologische Therapie Unterstützung: Mit einer differenzierten Diagnostik wird Ihr individuelles Krankheitsbild erfasst, in der Therapie stehen Ihr persönliches Erleben und Verhalten im Vordergrund.

Wissenswertes für Mitgliedergruppe B

Als B-Mitglied haben Sie die freie Wahl unter psychotherapeutisch tätigen Ärzten, staatlich zugelassenen psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Wichtig: Achten Sie darauf, dass Ihr Therapeut zusätzlich über eine neuropsychologische Zusatzqualifikation verfügt. Für Ihre Therapie benötigen Sie von uns keine vorherige Genehmigung.

Grundsätzlich erstatten wir Ihre Therapiekosten nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) bis zum 1,9-fachen Satz. Zur Abrechnung der neuropsychologischen Therapie ist in der GOÄ jedoch keine Ziffer vorgesehen: Die Therapie kann daher ausschließlich in analoger Anwendung abgerechnet werden. Hierzu wird die Gebührennummer GOÄ 870 verwendet: Wir erkennen Ihre entstandenen Kosten bis zur Höhe der hierfür vorgesehenen Kosten an. Sie brauchen weder Eigenbehalte noch Zuzahlungen zu leisten.

Wissenswertes für Mitgliedergruppe A

Als unser A-Mitglied haben Sie die freie Wahl unter den am Vertrag mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung beteiligten Ärzten, psychologischen Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichen-Psychotherapeuten. Die Abrechnung erfolgt über Ihre Versichertenkarte – Sie brauchen daher keine Rechnungen zu begleichen.

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