Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase ist ein individuelles Beratungsangebot für die medizinisch-pflegerische Versorgung und Betreuung in der letzten Lebensphase. Die Aufwendungen dafür sind seit 01.01.2021 eine erstattungsfähige Leistung. 

Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase

Bei der gesundheitlichen Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase geht es um die medizinischen Abläufe in der letzten Lebensphase und während des Sterbeprozesses. Sie thematisiert mögliche Notfallsituationen und zeigt geeignete Maßnahmen zur palliativen und psychosozialen Versorgung auf. Die Beratungsgespräche klären darüber hinaus über rechtliche Vorsorgeinstrumente auf, wie beispielsweise Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht.

Die Leistungen für die gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase können nur zugelassene Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen erbringen. Die Erstattung erfolgt bis zu den Honorarsätzen, die auch gegenüber der gesetzlichen Krankenversicherung abgerechnet werden.
 

Weiterführende Informationen für Sie

Unser Serviceangebot: Patientenverfügung

Das Erstellen einer Patientenverfügung wirft viele Fragen auf und ist anspruchsvoll. Deshalb unterstützen wir Sie: Mit unserem Serviceangebot können Sie eine individuelle Patientenverfügung ganz einfach erstellen. Dieses Angebot bieten wir Ihnen in Kooperation mit der Deutschen Gesellschaft für Vorsorge an. Hier finden Sie weitere Informationen zum Serviceangebot Patientenverfügung.

Finden Sie hier Wissenwertes für Bevollmächtigte und Betreuer sowie zur Palliativversorgung.

Hier erhalten Sie einen Überblick zur Unterstützung im Todesfall.