Mit unserem Gehaltsrechner können Sie sich schnell und transparent einen unverbindlichen ersten Überblick über das voraussichtliche Bruttomonatsentgelt in Vollzeit (39 Stunden/Woche) verschaffen.
Die Grundlage der Vergütung bei der PBeaKK ist der für uns geltende Tarifvertrag für die Angestellten der Deutschen Bundespost (TV Ang). Die Vergütung erfolgt transparent, nachvollziehbar und nach einheitlichen Grundsätzen.
Bitte beachten Sie: Wir wenden dabei nicht den im öffentlichen Dienst gängigen TVöD an.
Damit die Berechnung möglichst passend ist, fragen wir einige Eckdaten ab – unter anderem die Vergütungsgruppe aus der Stellenausschreibung und Ihre relevante Berufserfahrung. Bitte beachten Sie: Nicht jede Berufserfahrung kann automatisch vollständig angerechnet werden, da je nach Tätigkeit einschlägige und ggf. förderliche Zeiten unterschiedlich bewertet werden.
Gehaltsrechner TV Ang
Ihre Angaben
Ihr voraussichtliches Bruttomonatsentgelt (Vollzeit, 39 Std./Woche)
Hinweis
Im TV Ang sind frühere Sonderzahlungen, z. B. Urlaubsgeld, jährliche Zuwendung/„Weihnachtsgeld“, in das monatliche Tarifentgelt überführt. Dadurch steht ein größerer Anteil des Einkommens direkt monatlich zur Verfügung. Für Teilzeitstellen ist das Gehalt anteilig für die gewünschte Wochenstundenanzahl zu berechnen.
Wichtiger Hinweis zur Beispielberechnung
Der Gehaltsrechner stellt eine unverbindliche Orientierung dar und dient ausschließlich Informationszwecken. Die angezeigten Werte basieren auf Ihren Eingaben und bilden eine vereinfachte Beispielrechnung ab.
Maßgeblich für die tatsächliche Vergütung sind die Regelungen des TV Ang sowie die verbindliche Festlegung im Rahmen des Einstellungsprozesses. Insbesondere kann Berufserfahrung nicht automatisch in voller Höhe angerechnet werden; berücksichtigt werden nur einschlägige und ggf. förderliche Zeiten, deren Bewertung im Einzelfall erfolgt.
Aus der Nutzung des Gehaltsrechners sowie aus den angezeigten Ergebnissen können keine Rechtsansprüche, z. B. auf eine bestimmte Eingruppierung, Stufe oder Vergütung, abgeleitet werden. Änderungen tariflicher Regelungen sowie individuelle Besonderheiten können zu Abweichungen führen.