Ihre Fahrtkosten können wir übernehmen, wenn Sie uns Ihre Rechnung und einen Nachweis, aus dem die einzelnen Behandlungstermine hervorgehen, vorlegen. Ihr Eigenbehalt pro Fahrt wird nur für die erste und letzte Fahrt zu einer Behandlungsserie fällig. Wir übernehmen Ihre Fahrtkosten bis zur nächst erreichbaren Behandlungsstätte. Wünschen Sie die Behandlung an einem weiter entfernten Ort, können wir diese Mehrkosten nicht übernehmen.