Welche Einkommensnachweise benötige ich zur Beantragung der Belastungsgrenze?

Zur Berechnung Ihrer individuellen Belastungsgrenze benötigen wir folgende Einkommensnachweise.

 
EinkommenNachweis
Dienst- und Versorgungsbezüge des Mitglieds und ggf. die des selbst beihilfeberechtigten Ehe-bzw. Lebenspartners Bezügemitteilung vom Dezember des Vorkalenderjahres
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Mitglieds und des Ehe-/LebenspartnersRentenanpassungsmitteilung vom Juli des Vorkalenderjahres
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung des Mitglieds und des Ehe-/LebenspartnersMitteilung der Rentenkasse: beispielsweise Betriebsrenten des Vorkalenderjahres
Sonstige Einkünfte gemäß § 2 Einkommensteuergesetz
Zum Beispiel Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Miete, Pacht und Kapitalerträge des nicht gesetzlich versicherten Ehe-/Lebenspartners
 
Einkommensteuerbescheid des Vorkalenderjahres
Zusätzliche Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit der beihilfeberechtigten Person gemäß § 2 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft)Einkommensteuerbescheid des Vorkalenderjahres

Bitte beachten Sie: Landesbeamte müssen keinen Antrag zur Berechnung der Belastungsgrenze stellen. In Ihrem Fall greifen andere Regelungen (z.B. die Kostendämpfungspauschale).