Zur Berechnung Ihrer individuellen Belastungsgrenze benötigen wir folgende Einkommensnachweise.
Einkommen | Nachweis |
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Dienst- und Versorgungsbezüge des Mitglieds und ggf. die des selbst beihilfeberechtigten Ehe-bzw. Lebenspartners | Bezügemitteilung vom Dezember des Vorkalenderjahres |
Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung des Mitglieds und des Ehe-/Lebenspartners | Rentenanpassungsmitteilung vom Juli des Vorkalenderjahres |
Zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung des Mitglieds und des Ehe-/Lebenspartners | Mitteilung der Rentenkasse: beispielsweise Betriebsrenten des Vorkalenderjahres |
Sonstige Einkünfte gemäß § 2 Einkommensteuergesetz Zum Beispiel Einkünfte aus nicht selbständiger Arbeit, Miete, Pacht und Kapitalerträge des nicht gesetzlich versicherten Ehe-/Lebenspartners | Einkommensteuerbescheid des Vorkalenderjahres |
Zusätzliche Einkünfte aus selbständiger und nicht selbständiger Arbeit der beihilfeberechtigten Person gemäß § 2 Absatz 2 Einkommensteuergesetz (zum Beispiel Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus Land- u. Forstwirtschaft) | Einkommensteuerbescheid des Vorkalenderjahres |
Bitte beachten Sie: Landesbeamte müssen keinen Antrag zur Berechnung der Belastungsgrenze stellen. In Ihrem Fall greifen andere Regelungen (z.B. die Kostendämpfungspauschale).