Fällt bei einer stationären Rehabilitation ein Selbstbehalt an?

Das lässt sich nicht pauschal beantworten: Informationen über einen eventuellen Selbstbehalt beziehungsweise Eigenbehalt können wir Ihnen ausschließlich bei einer individuellen Beratung geben. Denn die Höhe eines Selbstbehaltes ist abhängig vom Pflegesatz der Rehabilitationseinrichtung sowie den Leistungen, die Ihnen nach unserer Leistungsordnung und der Zusatzversicherung zustehen. Hinzu kommt der anfallende Eigenbehalt.

Bitte wenden Sie sich in einem solchen Fall an unsere Kundenberatung. Halten Sie bitte Ihre Versicherungsnummer, die Anschrift der Rehabilitationseinrichtung sowie gegebenenfalls Ihre Diagnose bereit. Erste Informationen finden Sie hier: