Mein Kind, mitversicherter Ehepartner beziehungsweise eingetragener Lebenspartner wird wegen einer Ausbildung oder einer Erwerbstätigkeit gesetzlich versichert – was ist jetzt zu tun?

Bitte melden Sie uns den Beginn der gesetzlichen Krankenversicherung mit dem Änderungsformular Kind beziehungsweise Ehe- oder Lebenspartner und fügen Sie eine Mitgliedschaftsbescheinigung der neuen Krankenkasse bei. Bei Kindern endet die Mitversicherung bei der PBeaKK damit. Bei Ehe- oder Lebenspartnern können Sie beantragen, dass die Mitversicherung bei uns ruht. In dieser Zeit besteht natürlich kein Leistungsanspruch. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier: