Wenn sich Änderungen meines Versicherungsverhältnisses im laufenden Jahr ergeben, erhalte ich dann automatisch eine Bescheinigung der Vorsorgeaufwendungen?

Nein. Sie haben die Möglichkeit, Ihre tatsächlich entrichteten Beiträge am Ende des Kalenderjahres gegenüber dem Finanzamt in der Einkommensteuererklärung geltend zu machen.