Ergänzungsstufe

Im Gesundheitsbereich setzt der Gesetzgeber immer stärker auf Eigenverantwortung und private Vorsorge. Mit Selbstbehalten müssen Sie vor allem in vier Bereichen rechnen: Bei der zahnärztlichen Versorgung, wenn eine neue Brille fällig wird, im Rahmen einer vollstationären Rehabilitationsmaßnahme und bei Fahrtkosten zu einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme. Die Ergänzungsstufe deckt diese vier Bereiche ab. Die Höhe Ihres Versicherungsschutzes legen Sie selbst fest.

Die ISH-Stufe Eine Zusatzversicherung der PBeaKK

So schließen Sie die Ergänzungsstufe ab

Um die Ergänzungsstufe aufgenommen zu werden, ist es nicht erforderlich, eine andere Zusatzversicherung bei der PBeaKK abgeschlossen zu haben, zum Beispiel die Grundstufe. Auch gilt für die Neuaufnahme in die Ergänzungsstufe keine Altersbegrenzung.

Es stehen Ihnen zwei Schritte zur Verfügung, für die Sie jeweils einen maximalen Höchstbetrag erhalten. Das heißt, Sie erhalten den doppelten Betrag, wenn Sie die Ergänzungsstufe Schritt 1 und 2 abschließen.

Unsere Kostenübernahme bei Zahnersatz

Bei Zahnersatz werden je Schritt bis zu 20 Prozent der gesondert berechnungsfähigen Kosten für Auslagen sowie Material- und Laborleistungen erstattet. Maximal erhalten Sie die Höhe des verbleibenden Selbstbehalts. Die Leistungshöhe hängt vom Versicherungsjahr und den zugehörigen Jahreshöchstsätzen ab. Je Schritt bekommen Sie maximal 2.820 Euro. Beim Abschluss beider Schritte erhalten Sie maximal 5.640 Euro (Ausweitung des Versicherungsjahres auf einen Zweijahreshöchstsatz).

Zahnbehandlungen, die bereits vor Versicherungsbeginn begonnen wurden, sind vom Versicherungsschutz ausgenommen. Maßgeblich für die Zuordnung zum Versicherungsjahr ist das Datum der Zahnarztrechnung.

Wenn Sie eine Ergänzungsstufe abgeschlossen haben, beträgt die Wartezeit acht Monate, bis Sie Leistungen bei Zahnersatz in Anspruch nehmen können.

 Schritt 1Schritt 1 + Schritt 2
1. + 2. Versicherungsjahr310 €620 €
3. + 4. Versicherungsjahr2.180 €4.360 €
5. + 6. Versicherungsjahr12.820 €5.640 €

1für jede weitere Zweijahreshöchstsätze gilt der maximale Höchstsatz

 

Unsere Kostenübernahme bei Sehhilfen

Die Kosten für Sehhilfen (Brillen, Kontaktlinsen, Lupen) werden bis zur Höhe des Selbstbehalts übernommen. Das ist der Betrag, der nach Anrechnung der zustehenden Leistungen aus der Beihilfe, der Grundversicherung der PBeaKK oder eines anderen Kostenträgers verbleibt.

Die Leistungshöhe je Schritt ist darüber hinaus auf einen Höchstsatz je Versicherungsjahr beschränkt. Maximal erhalten Sie je Schritt 180 Euro.

Wenn Sie eine Ergänzungsstufe abgeschlossen haben, beträgt die Wartezeit drei Monate, bis Sie Leistungen für Sehhilfen in Anspruch nehmen können.

 Schritt 1Schritt 1 + Schritt 2
1. Versicherungsjahr50 €100 €
ab dem 2. Versicherungsjahr180 €360 €

Folgende Punkte sind für die Leistungserstattung zu beachten:

  • Für die Anschaffung einer Sehhilfe muss die Rechnung sowie eine ärztliche Verordnung beziehungsweise eine Refraktionsbestimmung durch den Augenoptiker vorgelegt werden.
  • Leistungen für die erneute Beschaffung einer Sehhilfe werden je Versicherungsjahr bis zum Höchstbetrag gezahlt
    • bei einer Änderung der Sehschärfe (Refraktion),
    • bei unveränderter Sehschärfe unabhängig von der Art der Sehhilfe,
    • bei Verlust oder Unbrauchbarkeit aufgrund einer Beschädigung der bisherigen Sehhilfe,
    • bei einer Veränderung der Kopfform
  • Für Sonderausführungen von Fassungen oder Brillengläsern, zum Beispiel getönte Gläser oder Kunststoffgläser, erhalten Sie Leistungen.
  • Leistungen für die Reparatur erhalten Sie, wenn die Sehhilfe aufgrund einer Beschädigung unbrauchbar geworden ist.
  • Wenn Sie mit Ihrer Brille oder Ihren Kontaktlinsen gewöhnliche Zeitungsschrift nicht mehr lesen können, haben Sie die Möglichkeit, eine vergrößernde Sehhilfe, zum Beispiel Lupe, Leselupe, Leselineal, Fernrohrbrille, Fernrohrlupenbrille, elektronisches Lesegerät oder Prismenlupenbrille, zu besorgen. Voraussetzung dafür ist die Vorlage einer augenärztlichen Verordnung.

Bitte beachten Sie, dass wir folgende Leistungen nicht übernehmen:

  • Pflege- und Reinigungsmittel für Sehhilfen,
  • Brillenetuis,
  • Brillenversicherungen.

Unsere Kostenübernahme bei Rehabilitationsmaßnahmen

Bei einer genehmigten vollstationären Rehabilitationsmaßnahme wird ein Tagegeld in Höhe von 8 Euro je Schritt gezahlt. Hierzu zählen auch Anschlussheilbehandlungen (AHB) und Entwöhnungsbehandlungen von Abhängigkeitskranken. Ebenfalls wird ein Tagegeld für Mutter-/Vater-Kind- und familienorientierten Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt.

Wenn Sie eine Ergänzungsstufe abgeschlossen haben, beträgt die Wartezeit acht Monate, bis Sie Leistungen für eine vollstationäre Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können.

  • Schritt 1: 8 € pro Tag; 42 Tage je Aufenthalt; maximal: 42 Tage x 8 € = 336 €
  • Schritt 2: 16 € pro Tag; 42 Tage je Aufenthalt; maximal: 42 Tage x 16 € = 672 €

Unsere Kostenübernahme bei einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme

Bei einer genehmigten ambulanten Rehabilitationsmaßnahme werden Ihnen die Fahrtkosten bis zu einem Höchstsatz von 200 € bei 2 abgeschlossenen Schritten erstattet. Wenn Sie eine Ergänzungsstufe abgeschlossen haben, beträgt die Wartezeit acht Monate, bis Sie die Leistungen für Fahrtkosten zu einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme in Anspruch nehmen können. Hierbei sind entsprechende Fahrkarten bzw. Taxiquittungen vorzulegen.

  • Schritt 1: 100 € je Versicherungsjahr
  • Schritt 2: 200 € je Versicherungsjahr  

Ihre Beiträge

Die Höhe des Beitrages für die Ergänzungsstufe hängt vom Aufnahmealter und dem Versicherungsschritt ab. Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren monatlichen Beitrag ganz einfach und bequem berechnen.

Für Kinder, Voll- und Halbwaisen gilt abweichend ein einheitlicher Beitrag von 1,75 Euro je Schritt.

Weiterführende Informationen für Sie

Alle wichtigen Informationen zur Ergänzungsstufe und einen Antrag für den Versicherungsabschluss können Sie ganz einfach an dieser Stelle herunterladen.