Grundlegende finanzielle Leistungen

Pflege in den eigenen vier Wänden: Viele Menschen möchten in ihrem gewohnten Heim bleiben. Doch dieser Wunsch stellt mitunter eine große Herausforderung dar – sowohl für Sie als Pflegebedürftiger wie auch für Ihre pflegenden Angehörigen. Welche finanziellen Mittel stehen mir in der Pflege zur Verfügung? Gibt es Hilfsmittel, welche die Pflege erleichtern? Hier erfahren Sie, welche grundlegende Leistungen Sie im Rahmen häuslicher Pflege erhalten.

Pflegegeld – monatlich für Sie

Wenn Sie pflegebedürftig sind und zu Hause gepflegt werden, erhalten Sie monatlich ein Pflegegeld. Die Höhe ist abhängig von Ihrem jeweiligen Pflegegrad. Ganz gleich ob Angehörige, Freunde, Nachbarn oder ehrenamtliche Pflegekräfte – in der Wahl Ihrer Pflegeperson sind Sie frei. Voraussetzung ist, dass sämtliche Aspekte der häuslichen Pflege abgedeckt sind: also körperbezogene Pflege, pflegerische Betreuung und Hilfe bei Ihrer Haushaltsführung.

Monatlicher Höchstbetrag ab 01.01.2024

  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 332€ (bis 31.Dezember 2023 316 €)
  • Pflegegrad 3: 573€ (bis 31. Dezember 2023 545 €)
  • Pflegegrad 4: 765 € (bis 31. Dezember 2023 728 €)
  • Pflegegrad 5: 947 € (bis 31. Dezember 2023 901 €)
     

Gut zu wissen: Falls Sie die Pflege unterbrechen – etwa aufgrund eines Krankenhausaufenthalts oder einer Rehabilitation – wird Ihnen das Pflegegeld dennoch bis zu 28 Tage weitergezahlt.

Regelmäßige Beratungseinsätze

Das Pflegegeld wird Ihnen jeweils am 1. des Folgemonats gezahlt. Voraussetzung ist, dass Sie an regelmäßigen Beratungen zur Ihrer Pflegesituation teilnehmen:

  • bei Pflegegrad 2 und 3 zweimal pro Jahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5 viermal pro Jahr

Die Pflegeberatungen dienen nicht der Kontrolle, sondern der Unterstützung Ihrer Pflegepersonen und der Qualitätssicherung Ihrer häuslichen Pflege. Es ist daher empfehlenswert, dass Ihre Pflegeperson während der Beratung anwesend ist. Bitte beachten Sie, dass Ihnen ohne Beratungsbesuche Ihr Pflegegeld gekürzt oder sogar gestrichen werden kann. 

Für die Beratungsbesuche stehen Ihnen die ambulanten Pflegedienste zur Verfügung. Gerne können Sie sich auch unter der kostenlosen Telefonnummer 0800 101 88 00 an compass wenden – unser Partner in der privaten Pflegeberatung.

Für den Beratungseinsatz erstatten wir Ihnen aus Ihrer Pflegeversicherung die Kosten in der Höhe, wie die Vergütung zwischen den Pflegekassen und den Trägern der zugelassenen Pflegedienste vereinbart wurde.

Häusliche Pflegehilfe – professionell und zuverlässig

Sie sind in die Pflegegrade 2 bis 5 eingestuft? Dann haben Sie Anspruch auf häusliche Pflegehilfe. Diese Pflege wird zumeist von ambulanten Pflegediensten erbracht, die durch einen sogenannten Versorgungsvertrag zur professionellen Pflege zugelassen sind. Auf Wunsch benennen wir Ihnen gerne geeignete Pflegedienste. Darüber hinaus bietet Ihnen das Pflegeportal „Meine Pflegesuche“ die Möglichkeit, selbst entsprechende Pflegedienste zu recherchieren.

Neue monatliche Höchstbeträge ab 01.01.2024

  • Pflegegrad 1: 0 €
  • Pflegegrad 2: 761 €              (bis 31. Dezember 2023: 724 €)
  • Pflegegrad 3: 1.432 €           (bis 31. Dezember 2023: 1.363 €)
  • Pflegegrad 4: 1.778 €           (bis 31. Dezember 2023: 1.693 €)
  • Pflegegrad 5: 2.200 €           (bis 31. Dezember 2023: 2.095 €)

Übrigens: Falls Sie in Pflegegrad 1 eingestuft sind, können Sie über den sogenannten Entlastungsbetrag finanzielle Unterstützung erhalten.

Zugelassene Pflegedienste, die auf eine vertragliche Regelung der Pflegevergütung verzichten oder mit denen eine solche Regelung nicht zustande kommt, können den Preis für ihre ambulanten Leistungen unmittelbar mit Ihnen vereinbaren.
Es werden in diesem Fall maximal 80 Prozent der tatsächlich entstandenen Aufwendungen, maximal jedoch 80 Prozent der für die häusliche Pflege vorgesehenen Höchstbeträge erstattet.

Kombinationsleistung – eine ideale Mischung

Um Ihren Pflegebedarf zu optimieren, haben Sie die Möglichkeit Ihr Pflegegeld mit häuslicher Pflegehilfe zu kombinieren – als sogenannte Kombinationsleistung. Voraussetzung ist, dass Sie sowohl von einem ambulanten Pflegedienst als auch von einer ehrenamtlichen Person gepflegt werden. Nehmen Sie den Höchstbetrag für häusliche Pflegehilfe nicht voll in Anspruch, wird Ihnen ein anteiliges Pflegegeld bei der Erstattung der Pflegedienstrechnung automatisch mit ausgezahlt.

Beispiel: Sie sind in Pflegegrad 2 eingestuft. Ein zugelassener Pflegedienst führt bei Ihnen Pflegeeinsätze durch. Monatlich nehmen Sie hierfür 243 Euro in Anspruch. Dies entspricht einem Anteil von 33,56 Prozent Ihres monatlichen Höchstbetrages von 724 Euro. Daneben erhalten Sie zusätzlich ein anteiliges Pflegegeld von bis zu 66,44 Prozent (100 - 33,56) aus 316 Euro pro Monat (= 209,95 Euro).

Pflegehilfsmittel – wertvolle Helfer

Pflegerollstuhl, Badewannenlifter oder Hausnotruf: Kleine und große Helfer – in Form von Pflegehilfsmitteln – sind von enormem Nutzen, um selbstständig zu bleiben oder den Alltag leichter zu bewältigen. Darüber hinaus können diese Hilfsmittel Ihre Beschwerden lindern.

Grundlage für Ihre Versorgung mit Pflegehilfsmitteln ist das „Pflege- und Hilfsmittelverzeichnis“ der Pflegeversicherung. Ob ein Hilfsmittel medizinisch notwendig ist, prüft der medizinische Dienst: Die Medicproof-Gutachter besuchen Sie und beurteilen Ihre persönliche Pflegesituation.

Bitte beantragen Sie Hilfsmittel immer schriftlich. Wir stellen Ihnen in allen geeigneten Fällen das Pflegehilfsmittel vorrangig leihweise zur Verfügung – das hat den Vorteil, dass wir unseren Vertragspartner mit der Versorgung beauftragen und direkt mit ihm abrechnen. Egal ob Einmalhandschuhe, Mundschutz oder Desinfektionsmittel: Für Pflegehilfsmittel, die zum Verbrauch gedacht sind, erstattet Ihnen Ihre PPV monatlich bis zu 40 Euro, sofern die Voraussetzungen vorliegen.

Hilfsmittel und Pflegehilfsmittel (aus dem vitamin Kundenmagazin)

Hilfsmittelversorgung im Krankheits- und Pflegefall (aus dem vitamin Kundenmagazin)

Sie haben Fragen zu Ihren eingereichten Pflege-Unterlagen? Dann nutzen Sie gerne unsere zusätzliche Rufnummer bei der Kundenberatung: Pflege-Rufnummer: 0711 9744 97222