Die Postbeamtenkrankenkasse ist bemüht, ihre App “PBeaKKDirekt” barrierefrei zu gestalten. Diese Erklärung gilt ausschließlich für die genannte App und bezieht sich auf die BITV 2.0 sowie die zugrunde liegenden internationalen Richtlinien.
Rechtsgrundlagen und Standards
- Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0)
- Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates
- Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1, Konformitätsstufe AA und A
- Die BITV 2.0 setzt die WCAG 2.1 AA als Mindeststandard für die Barrierefreiheit digitaler Anwendungen um.
Aktueller Stand der Barrierefreiheit
Die App “PBeaKKDirekt” ist teilweise barrierefrei und erfüllt bereits viele Anforderungen der BITV 2.0 in Verbindung mit den WCAG 2.1 AA und A. Folgende Funktionen und Inhalte sind zum Stand 21.07.2025 noch nicht oder nur eingeschränkt barrierefrei für die Betriebssysteme iOS und Android:
- Die Statusanzeige beim Fotografieren eines Dokuments ist für den Screenreader bei schnellem Wechsel zum Teil schwer nachvollziehbar (wechselnde Texthinweise der Funktion „automatischen Aufnahme“).
- Informationen und Beziehungen, die die visuelle oder auditive Formatierung vermitteln, sind nicht vollständig zugänglich für Personen mit Seh- und Farbwahrnehmungseinschränkungen.
- Der Kontrastabstand von Text-Inhalte und Nicht-Text-Inhalten ist teilweise zu gering.
- Einschränkungen der Tastatur-Bedienbarkeit auf einzelnen Views:
- Android: Wenn mehr Optionen über das 3-Punkte-Icon geöffnet sind, kann man mit der Tastatur teilweise nicht wieder heraus navigieren.
- Android: Der Zurück-Pfeil im Header Bereich erhält teilweise keinen Tastaturfokus und ist deswegen nicht bedienbar, wobei es sich anscheinend um ein betriebssystemspezifisches Verhalten von Android handelt.
Wir arbeiten kontinuierlich an der Beseitigung dieser Barrieren und an weiteren Verbesserungen der App.
Verfahren der Bewertung
Die Bewertung der Barrierefreiheit erfolgte intern im Rahmen einer Selbstüberprüfung anhand der Kriterien der BITV 2.0 und WCAG 2.1 AA und A. Ein externes Testverfahren durch Dritte wurde noch nicht beauftragt, ist in Planung.
Erstellungsdatum dieser Erklärung
21.07.2025, App-Version Android: 4.0.48 und App-Version iOS: 4.0.69
Barrieren melden
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten der EinreichungsApp aufgefallen? Oder haben Sie Fragen zum Thema Barrierefreiheit? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Sie können uns auch per Post oder telefonisch kontaktieren:
Postbeamtenkrankenkasse
Hauptverwaltung Stuttgart
Unternehmenskommunikation
Nauheimer Straße 98
70372 Stuttgart
Telefon: 0711 9744 97100
E-Mail: uk@pbeakk.de
Schlichtungsverfahren
Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie sich an die Schlichtungsstelle BGG nach § 16 BGG wenden. Die Schlichtungsstelle BGG hat die Aufgabe, bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes eine außergerichtliche Streitbeilegung zu unterstützen.
Das Schlichtungsverfahren ist kostenfrei. Es muss kein Rechtsbeistand eingeschaltet werden.
Weitere Informationen zum Schlichtungsverfahren und den Möglichkeiten der Antragstellung erhalten Sie unter: www.schlichtungsstelle-bgg.de.
Direkt kontaktieren können Sie die Schlichtungsstelle BGG unter info@schlichtungsstelle-bgg.de.