Mit dem Angebot der Integrierten Versorgung, auch Besondere Versorgung genannt, wird die Zusammenarbeit verschiedener Bereiche im Gesundheitssystem, also zwischen der ambulanten Versorgung, stationären Versorgung und Rehabilitation, optimiert. Hausärzte, Fachärzte, Krankenhäuser, Vorsorge- und Reha-Kliniken und nichtärztliche Leistungserbringer wie Physiotherapeuten, arbeiten dabei von Anfang an zusammen. So entsteht eine Behandlung, in der sich jede Fachrichtung bestmöglich um Sie kümmert – zum Wohle Ihrer Gesundheit und ohne Mehrfachuntersuchungen.
Darüber hinaus bietet die Integrierte Versorgung die Möglichkeit, Sie mit Leistungen zu versorgen, die noch keinen Eingang in die Regelversorgung gefunden haben. Für diese besondere Form der Versorgung schließen Krankenkassen Verträge nach § 140a des Fünften Buches Sozialgesetzbuch mit Leistungserbringern wie Krankenhäusern, Fachärzten oder Anbietern von digitalen Diensten ab.
Es gibt für eine Vielzahl von Krankheiten integrierte Versorgungsangebote. Das ist vor allem der Fall bei Volkskrankheiten wie Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, Fettleibigkeit (Adipositas), Rheuma, künstlichen Hüft- und Kniegelenken oder chronischen Rückenschmerzen. Aber auch bei Hauterkrankungen findet die Integrierte Versorgung Anwendung.
Checkliste zur Integrierten Versorgung
Möchten Sie an einer Integrierten Versorgung teilnehmen?
- Fragen Sie Ihren Arzt oder recherchieren Sie selbst nach geeigneten Integrierten Versorgungsangeboten, die zu Ihrem Krankheitsbild passen.
- Reichen Sie uns eine ärztliche Verordnung und einen Vertrag, zwischen einer gesetzlichen Krankenkasse, einer privaten Krankenversicherung oder einem Beihilfeträger und der von Ihnen gewählten Einrichtung beziehungsweise den von Ihnen gewählten Leistungserbringern, ein.
- Nehmen Sie, zwecks der Kostenübernahme, Kontakt mit uns auf. Wir informieren Sie, in welcher Höhe wir Ihre Kosten übernehmen.
Ähnlich wie bei der Integrierten Versorgung, sind im Rahmen einer Komplextherapie verschiedene Berufsgruppen wie z. B. Ärzte, Physiotherapeuten, Ernährungstherapeuten an Ihrer Behandlung beteiligt – egal ob ambulant, teilstationär oder stationär.
Hierzu gehören z. B. Asthma-, COPD-, Adipositas- und Diabetikerschulungen, Ambulante Tinnitustherapien und sozialmedizinische Nachsorgeleistungen.
Auch Frühförderstellen und sozialpädiatrische Zentren gehören zur Komplextherapie. Hier liegt der Fokus auf medizinischen Leistungen (z.B. Ergotherapie, Logopädie, Physiotherapie), mit denen seelisch und körperlich beeinträchtigte Kinder und Heranwachsende gefördert werden. Der Behandlungszeitraum von Frühförderstellen reicht von der Geburt bis zur Einschulung, der von sozialpädiatrischen Zentren bis zum 18. Lebensjahr.
Wichtig ist, dass die Einrichtungen einen Vergütungsvertrag mit einer gesetzlichen Krankenkasse geschlossen haben. Bei sozialpädiatrischen Zentren werden auch Vereinbarungen mit einer privaten Krankenversicherung oder mit einem anderen Sozialversicherungsträger anerkannt.
Chronisch Kranke oder schwerkranke Personen, die das 14., in besonders schwerwiegenden Fällen das 18. Lebensjahr, noch nicht vollendet haben, können unmittelbar an eine Krankenhausbehandlung oder einer stationären Rehabilitation eine sogenannte sozialmedizinische Nachsorgemaßnahme in Anspruch nehmen. Ziel dieser Leistung ist die Unterstützung der Angehörigen bzw. Bezugspersonen, um einer familiären Überforderung im Zusammenhang mit der Versorgung dieser chronisch Kranken oder schwerstkranken Kinder/Jugendlichen im häuslichen Umfeld entgegenzuwirken.
Disease-Management-Programm
Disease-Management-Programme (DMP) sind strukturierte Behandlungsprogramme für Menschen mit chronischen Erkrankungen. Sie helfen dabei, die medizinische Versorgung langfristig zu verbessern und alle wichtigen Behandlungsschritte aufeinander abzustimmen.
Gemeinsam mit Ihrem behandelnden Arzt entwickeln Sie einen Behandlungsplan, der zu Ihrer persönlichen Situation passt. Regelmäßige Untersuchungen und Beratungsgespräche unterstützen Sie dabei, Ihre Gesundheit im Blick zu behalten und mögliche Beschwerden frühzeitig zu erkennen.
Disease-Management-Programme (DMP) gibt es unter anderem für:
- Diabetes mellitus Typ 1 und Typ 2
- Asthma bronchiale / Chronisch obstruktive Lungenerkrankung (COPD)
- Koronare Herzkrankheit (KHK)
- Brustkrebs
- Osteoporose
- Rheumatoide Arthritis
Wie erfolgt die Abrechnung von DMPs?
Die Abrechnung erfolgt unterschiedlich zwischen A- und B-Mitgliedern.
Bei A-Mitgliedern bestehen bei einigen DMP, Vereinbarungen zwischen der PBeaKK und der jeweiligen Kassenärztlichen Vereinigung des Bundeslandes. Dementsprechend erfolgt eine Abrechnung über die KV-Karte. Liegt keine Vereinbarung mit der Kassenärztlichen Vereinigung vor, kann eine Abrechnung nicht über die KV-Karte erfolgen und die Leistungen sind direkt mit uns abzurechnen.
Bei B-Mitgliedern erfolgt immer eine Direktabrechnung mit uns. Bitte senden Sie uns daher eine Rechnung analog den Ersatzkassen zu.
- Wie erfolgt die Kostenübernahme bei einem Disease-Management-Programme (DMP)?
- Mein Arzt sagt mir, dass die Kostenübernahme eines Disease-Management-Programme (DMP) durch die PBeaKK abgelehnt wurde. Die PBeaKK sagt jedoch, dass die Kosten übernommen werden. Was stimmt?
- Gibt es ausgeschlossene Leistungen oder Kosten im Rahmen eines Disease-Management-Programme (DMP)?