Voraussetzungen für die Kostenübernahme der DiGAs durch die PBeaKK
- Verordnung durch einen Arzt oder einen Psychotherapeuten
- Zulassung der digitalen Gesundheitsanwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (abrufbar unter: DiGA-Verzeichnis (bfarm.de)
- Die Abrechnungsmodalitäten zwischen den App-Anbietern sowie der PBeaKK müssen gegeben sein
Bitte beachten Sie, dass wir folgende DiGAs, die im Verzeichnis gelistet sind, nicht erstatten.
- edupression.com®
- elona therapy Depression
- mebix
- MindDoc auf Rezept
- My7steps App
- Smoke Free – Rauchen aufhören
- Una Health für Diabetes
- Untire ®
- Vantis | KHK und Herzinfarkt
![eine Frau schaut auf ein Handy](/fileadmin/_processed_/c/d/csm_digitale_gesundheitsanwendungen_teaser_462fbdf432.jpg)
Die Rechnung und die erforderliche Verordnung reichen Sie mit einem Leistungsantrag oder mit PBeaKKDirekt zur Erstattung ein. Eigenbehalte (Zuzahlungen) werden nicht abgezogen. Eine Genehmigung vorab ist nicht nötig.