Digitale Gesundheitsanwendungen

Digitale Gesundheitsanwendungen werden immer wichtiger. Aus gutem Grund: Denn Sie eröffnen vielfältige Möglichkeiten bei der Erkennung und Behandlung von Krankheiten und können einfach von zu Hause aus genutzt werden. So erhalten Sie digitale Unterstützung für eine selbstbestimmte, gesundheitsförderliche Lebensführung.

Was sind Digitale Gesundheitsanwendungen?

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – auch Apps auf Rezept genannt – sind Gesundheits-Apps und Webanwendungen, die Ihnen Ihr Arzt oder Psychotherapeut verschreiben kann. DiGAs sollen helfen, Krankheiten zu erkennen, zu überwachen, zu behandeln oder zu lindern. Auch bei Verletzungen oder einer Behinderung ist ein Einsatz möglich. Sie kommen zum Beispiel bei Depressionen, Angststörungen, Diabetes mellitus, Krebs, starkem Übergewicht (Adipositas) oder Migräne zum Einsatz. Zudem können sie beim Erreichen einer gesünderen Lebensführung unterstützen, zum Beispiel bei einer Raucherentwöhnung.

Sie möchten gerne eine DiGA nutzen?

Sprechen Sie mit Ihrem Arzt oder Psychotherapeuten, ob es eine zugelassene DiGA gibt, die Ihnen helfen kann. Sollte der Arzt Ihnen eine DiGA empfehlen, lassen Sie sich bitte eine ärztliche oder psychotherapeutische Verordnung ausstellen. Die Verordnung muss ihre Diagnose und die empfohlene DiGA enthalten. 

Den Zugang zur Anwendung Ihrer verschriebenen DiGA können Sie anschließend beim Anbieter oder in einem App Store erwerben. Bitte achten Sie beim Kauf der DiGA darauf, dass Ihnen der im DiGA-Verzeichnis angegebene Preis in Rechnung gestellt wird. Erfahrungsgemäß werden manchmal höhere Beträge in Rechnung gestellt, die mit einem hohen Selbstbehalt verbunden sind. 

Um die bestmöglichen Ergebnisse zu erzielen achten Sie bitte darauf, die Anwendung gemäß den Vorgaben des Anbieters zu nutzen.

Voraussetzungen für die Kostenübernahme der DiGAs durch die PBeaKK

  • Eine Verordnung durch einen Arzt oder einen Psychotherapeuten
  • Die Zulassung der digitalen Gesundheitsanwendung durch das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte  DiGA-Verzeichnis

Unsere Erstattungsleistungen

Bitte reichen Sie die Rechnung und die dazugehörige Verordnung mit einem Leistungsantrag oder mit der App PBeaKKDirekt ein. Eigenbehalte (Zuzahlungen) werden nicht abgezogen. Eine Genehmigung vorab ist nicht nötig.