Was mache ich mit dem Formular „Antrag auf Beitragszuschuss zur Rente“?

Wenn Sie nicht in der Krankenversicherung der Rentner (KVdR) pflichtversichert sind, haben Sie gegebenenfalls Anspruch auf einen Beitragszuschuss zur privaten Krankenversicherung. Sie erhalten dazu von Ihrem Rentenversicherungsträger den „Antrag auf Beitragszuschuss zur Rente“. Bitte reichen Sie dieses Formular bei uns ein. Sie erhalten es unausgefüllt zusammen mit einer Mitglieds- und Beitragsbescheinigung zur Vorlage beim Rentenversicherungsträger zurück. Diese Bescheinigung enthält zusammen mit dem Antrag alle Angaben, die für die Beantragung des Beitragszuschusses erforderlich sind. Auf Wunsch senden wir die Unterlagen auch gerne direkt dorthin.