Mein Kind, Ehepartner oder eingetragener Lebenspartner ist gesetzlich versichert. Kann diese Zusatzversicherung weiter bestehen?

Das ist möglich, denn eine Zusatzversicherung bei der PBeaKK ist unabhängig von einem bestehenden Versicherungsschutz in der Grundversicherung. Voraussetzung bei einem Kind: Es ist im Familien- oder Auslandszuschlag berücksichtigungsfähig oder es wird Kindergeld gezahlt.