Arzneimittel-Festbetrag-Suche

Ihr Arzt hat Ihnen ein Arzneimittel verordnet? Dann ist es möglich, dass für dieses Medikament ein gesetzlich vereinbarter Festbetrag gilt. Nach den Regelungen des Gesetzgebers können wir Ihre Kosten ausschließlich bis zur Höhe dieses Festbetrags erstatten. Übersteigt der Verkaufspreis den Festbetrag, verbleibt Ihnen diese Differenz als Selbstbehalt. Um solche Selbstbehalte zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen sich vorab über die Festbeträge zu informieren – mit der Recherche-Datenbank "BfArM".