Krankenhaustagegeldstufe

Um finanzielle Risiken bei einem stationären Krankenhausaufenthalt zu minimieren, bieten wir Ihnen die Krankenhaustagegeldstufe. Das Tagesgeld, das Sie daraus bei einem Krankenhausaufenthalt enthalten, bietet Ihnen finanzielle Sicherheit. Dabei gibt es keine Vorgaben, wie Sie über das Geld verfügen. Das können Sie selbst frei entscheiden. Sie können dafür zum Beispiel die Unterbringung im Ein- oder Zweibettzimmer wählen, die Zuzahlung pro Aufenthaltstag ausgleichen, eine Haushaltshilfe finanzieren oder die Fahrtkosten abdecken, wenn Angehörige Sie besuchen.

Unsere Leistungen

Die Höhe des Versicherungsschutzes können Sie selbst festlegen. Dabei ist es möglich, maximal 10 Schritte abzuschließen. Während eines vollstationären Krankenhausaufenthaltes erhalten Sie dann je Schritt und Aufenthaltstag 5,20 Euro. Zusammen mit der Grundstufe können Sie so bis zu 60,20 Euro je Aufenthaltstag erhalten. Die Leistungen der einzelnen Schritte entnehmen Sie bitte der folgenden Tabelle.

Tagegeld

  • Schritt 1: 5,20 €
  • Schritt 2: 10,40 €
  • Schritt 3: 15,60 €
  • Schritt 4: 20,80 €
  • Schritt 5: 26,00 €
  • Schritt 6: 31,20 €
  • Schritt 7: 36,40 €
  • Schritt 8: 41,60 €
  • Schritt 9: 46,80 €
  • Schritt 10: 52,00 €

Das Krankenhaustagegeld wird Ihnen im ersten Versicherungsjahr für höchstens 50 Tage, im zweiten und dritten Versicherungsjahr für jeweils höchstens 100 Tage und ab dem vierten Versicherungsjahr unbegrenzt gezahlt. Bei psychiatrischen Krankenhausbehandlungen oder Suchtbehandlungen sind die Leistungen auf höchstens 42 Tage je Kalenderjahr begrenzt.

Ihre Beiträge

Mit unserem Beitragsrechner können Sie Ihren monatlichen Beitrag ganz einfach und bequem berechnen.

Für Kinder, Voll- und Halbwaisen gilt abweichend ein einheitlicher Beitrag von 0,29 Euro je Schritt.

So schließen Sie die Krankenhaustagegeldstufe ab

Die Aufnahme beziehungsweise eine Aufstockung ist möglich, wenn Sie in den letzten sechs Monaten nicht mehr als einen Tag vollstationär im Krankenhaus verbracht haben. Davon ausgenommen ist der Aufenthalt in einem Krankenhaus aufgrund von Schwangerschaftsbeschwerden oder bei einer Geburt.

Nach einer Wartezeit von drei Monaten haben Sie erstmalig Anspruch auf das Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt. Bei einer Entbindung verlängert sich die Wartezeit auf acht Monate. Für Kinder, die vom Tage ihrer Geburt an versichert sind, gilt eine verkürzte Wartezeit von 14 Tagen.

Weiterführende Informationen für Sie

Alle wichtigen Informationen zur Krankenhaustagegeldstufe und einen Antrag für den Versicherungsabschluss können Sie ganz einfach an dieser Stelle herunterladen.