Auf einen Blick

Durch die Grundversicherung bei der PBeaKK besitzen Sie eine sehr gute Absicherung im Krankheitsfall. Da es im Gesundheitsbereich in den letzten Jahrzehnten aber zu spürbaren Einschränkungen der Leistungen durch den Gesetzgeber kam, bieten wir Ihnen verschiedene Stufen in der Zusatzversicherung an, damit Sie in allen Lebenslagen ausreichend Unterstützung erhalten.

Durch den Abschluss einer Zusatzversicherung profitieren Sie im Krankheitsfall von geringeren Eigen- und Selbstbehalten. Dies gilt vor allem bei Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Einschränkungen nicht vollständig erstattet werden können. Dazu zählen kostenintensive Bereiche wie stationäre Krankenhaus- und Rehabilitationsaufenthalte, Pflegebedürftigkeit, die Versorgung mit Sehhilfen, Hörgeräten und Zahnersatz sowie akute Erkrankungen im Ausland.

 

Die Zusatzversicherung der PBeaKK besteht aus sieben eigenständigen Versicherungszweigen, die Sie auf Ihre Belange zugeschnitten auswählen können.

  • Grundstufe (Krankenhaus- und Reha-Tagegeld)
  • Aufbaustufe (Krankenhaustagegeld)
  • Krankenhaustagegeldstufe
  • Ergänzungsstufe (Material- und Laborkosten bei Zahnersatz, Sehhilfen, Reha-Tagegeld, Fahrtkosten zu einer ambulanten Reha)
  • ISH-Stufe (Implantate bei Zahnersatz, Sehhilfen, Hörgeräte)
  • Pflegetagegeldstufe
  • Auslandsreisekrankenversicherung (AKV-Stufe)

Selbstverständlich können Sie bei uns mehrere Stufen der Zusatzversicherung gleichzeitig abschließen. Dies ist zum Beispiel bei der Ergänzungsstufe und der ISH-Stufe besonders interessant, da die beiden Stufen sich optimal ergänzen.

Ihre Aufnahme in die Zusatzversicherung

Die geltenden Voraussetzungen der jeweiligen Zusatzversicherung sind zu beachten:

  • Alle Mitglieder in der Grundversicherung der PBeaKK können Stufen in der Zusatzversicherung abschließen.
  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner können auch dann aufgenommen werden, wenn sie nicht in der Grundversicherung mitversichert sind.
  • Kinder können ebenfalls in die Zusatzversicherung aufgenommen werden, wenn diese im Familienzuschlag berücksichtigungsfähig sind, für sie Anspruch auf Kindergeld besteht oder sie in der Grundversicherung mitversichert sind. Sobald diese Voraussetzungen entfallen, müssen wir die abgeschlossenen Stufen der Zusatzversicherung beenden.
  • Für versichertenn Personen ohne Grundversicherung und Ihre Angehörigen gilt als Voraussetzung, dass mindestens eine Stufe in der Zusatzversicherung besteht. Ausgenommen hiervon ist die Auslandsreisekrankenversicherung. Sie kann von dieser Personengruppe nicht mehr neu abgeschlossen werden.

Welche Bedingungen erfüllt sein müssen, um eine Zusatzversicherung bei uns abzuschließen, entnehmen Sie bitte dem Punkt „Berechtigung und Anspruch“ auf der Seite der jeweiligen Versicherungsstufe

Diese Leistungen erhalten Sie aus der Zusatzversicherung

Im Folgenden finden Sie eine Übersicht an Leistungen, die Ihnen als Versicherten bei der PBeaKK in der jeweiligen Stufe der Zusatzversicherung zustehen.

Aufbaustufe

  • Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt sowie im Geburtshaus und im Hospiz

Grundstufe

  • Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt sowie im Geburtshaus und im Hospiz
  • Tagegeld bei einer vollstationären Rehabilitation sowie bei Mutter-/Vater-Kind- und familienorientierten Rehabilitationsmaßnahmen

Ergänzungsstufe

  • Leistungen für Auslagen, Material- und Laborkosten bei Zahnersatz
  • Leistungen für Sehhilfen
  • Tagegeld bei einer vollstationären Rehabilitation sowie bei Mutter-/Vater-Kind- und familienorientierten Rehabilitationsmaßnahmen
  • Fahrtkosten zu einer ambulanten Rehabilitationsmaßnahme

ISH-Stufe 

  • Leistungen für Implantate bei Zahnersatz
  • Leistungen für Sehhilfen
  • Leistungen für Hörgeräte

Krankenhaustagegeldstufe

  • Tagegeld bei einem vollstationären Krankenhausaufenthalt sowie im Geburtshaus und im Hospiz

Pflegetagegeldstufe

  • Tagegeld bei Pflegebedürftigkeit

Auslandsreisekrankenversicherung

  • Krankenversicherungsschutz bei Reisen ins Ausland

Ihre Beiträge

Die monatlichen Beiträge werden unter Berücksichtigung Ihres Alters berechnet und sind in unserer Satzung festgelegt.

Ihren monatlichen Beitrag für die jeweilige Zusatzversicherung können Sie auf unserer Internetseite mit dem Beitragsrechner selbst berechnen. Für Kinder gilt in der jeweililgen Zusatzvesicherung ein einheitlicher Beitrag unabhängig vom Alter.

Einige Hinweise zur Erstattung

Bitte reichen Sie die entstandenen Kosten mit einem Leistungsantrag und den entsprechenden Rechnungsbelegen ein. Bei der Kostenerstattung berücksichtigen wir automatisch die abgeschlossenen Stufen in der Zusatzversicherung sowie deren Voraussetzungen. Im Leistungsantrag selbst müssen sie keine Angaben zur Zusatzversicherung machen. Im Falle einer Direktabrechnung mit einem Krankenhaus oder einer Rehabilitationseinrichtung berücksichtigen wir automatisch Ihre Zusatzversicherung und erstatten Ihnen direkt ohne gesonderten Antrag Ihre Tagegelder.

Ausnahme ist die AKV-Stufe: Wenn Ihnen Kosten im Ausland entstanden sind, geben Sie dies bitte auf Seite eins des Leistungsantrags an.

Weiterführende Informationen

Sie möchten eine Zusatzversicherung bei der PBeaKK abschließen? Diese können Sie beantragen, indem Sie den ausgefüllten und unterschriebenen Aufnahmeantrag bei uns einreichen. Nutzen Sie dafür die folgenden Formulare. Füllen Sie diese aus und geben Sie dabei die gewünschte Zusatzversicherung und die Anzahl der gewünschten Schritte an. Den unterschriebenen Antrag schicken Sie uns zu.