Übersetzungsservice

Für die Bearbeitung fremdsprachiger Rechnungen benötigen wir derzeit bei Belegen über 1.000 Euro eine Übersetzung. Diese Übersetzung war bislang von Ihnen selbst zu organisieren und vorzulegen. Seit Juli 2018 bieten wir Ihnen eine neue Dienstleistung: unseren Übersetzungsservice.

Der kostenfreie Übersetzungsservice mit der AKV-Stufe

Wenn Sie unsere AKV-Stufe abgeschlossen haben, kümmert sich unser neuer Service kostenfrei um die Übersetzung Ihrer eingereichten Unterlagen. Ihre Vorteile: Sie brauchen selbst keine Übersetzung zu organisieren und erhalten Ihre ausgelegten Kosten in der Regel noch schneller.

So funktioniert unser Übersetzungsservice

Reichen Sie einfach Ihre Auslandsrechnungen und Unterlagen mit einem Leistungsantrag bei uns ein. Es spielt dabei keine Rolle, ob die einzelnen Rechnungen über oder unter 1.000 Euro liegen. Sofern wir Ihre Unterlagen nicht selbst übersetzen können, wird unser Dienstleister – die Kern AG – dies für uns übernehmen. Es entstehen für Sie keine Kosten, da diese über unsere AKV-Stufe getragen werden.

Übersetzungsservice ohne AKV

Gut zu wissen: Auch wenn Sie keine AKV-Stufe abgeschlossen haben, können Sie von den günstigen Konditionen unseres Übersetzungsservice  profitieren. Reichen Sie uns Ihre fremdsprachigen Rechnungen ein, versuchen wir zunächst diese selbst zu übersetzen. Ist uns dies nicht möglich, informieren wir Sie.

Gerne können Sie sich dann für eine Übersetzung direkt an unseren Dienstleister Kern AG wenden. Die Kosten der Übersetzung tragen in diesem Fall jedoch Sie. Kontaktieren Sie unseren Dienstleister über folgende E-Mail-Adresse: pbeakk@e-kern.com. Geben Sie dabei bitte den Hinweis „Postbeamtenkrankenkasse“ an, um die günstigen Konditionen zu nutzen.

Im Ausland zum Arzt: Das müssen Sie beachten (aus dem vitamin Kundenmagazin)