Wenn Sie unsere AKV-Stufe abgeschlossen haben, kümmert sich unser neuer Service kostenfrei um die Übersetzung Ihrer eingereichten Unterlagen. Ihre Vorteile: Sie brauchen selbst keine Übersetzung zu organisieren und erhalten Ihre ausgelegten Kosten in der Regel noch schneller.
So funktioniert unser Übersetzungsservice
Reichen Sie einfach Ihre Auslandsrechnungen und Unterlagen mit einem Leistungsantrag bei uns ein. Es spielt dabei keine Rolle, ob die einzelnen Rechnungen über oder unter 1.000 Euro liegen. Sofern wir Ihre Unterlagen nicht selbst übersetzen können, wird unser Dienstleister – die Kern AG – dies für uns übernehmen. Es entstehen für Sie keine Kosten, da diese über unsere AKV-Stufe getragen werden.
Übersetzungsservice ohne AKV
Gut zu wissen: Auch wenn Sie keine AKV-Stufe abgeschlossen haben, können Sie von den günstigen Konditionen unseres Übersetzungsservice profitieren. Reichen Sie uns Ihre fremdsprachigen Rechnungen ein, versuchen wir zunächst diese selbst zu übersetzen. Ist uns dies nicht möglich, informieren wir Sie.
Gerne können Sie sich dann für eine Übersetzung direkt an unseren Dienstleister Kern AG wenden. Die Kosten der Übersetzung tragen in diesem Fall jedoch Sie. Kontaktieren Sie unseren Dienstleister über folgende E-Mail-Adresse: pbeakk@e-kern.com. Geben Sie dabei bitte den Hinweis „Postbeamtenkrankenkasse“ an, um die günstigen Konditionen zu nutzen.