Wissenswertes für alle Mitgliedergruppen
Egal, in welcher Mitgliedergruppe der Verstorbene versichert war – im Todesfall können wir Leistungen auf folgende Konten zahlen:
- das Bezügekonto des Verstorbenen
- ein anderes Konto, das von dem Verstorbenen im Antrag oder in der Vollmacht angegeben wurde
- ein Konto eines Erben, der sich durch einen Erbschein oder eine andere öffentlich beglaubigte Urkunde als Erbe ausweist
Selbstverständlich erstatten wir alle Leistungen für die Behandlung von Krankheiten, welche bis zum Tod des Mitglieds oder des mitversicherten Angehörigen entstanden sind.