Familien- und Haushaltshilfe

Sie sind schwer erkrankt und nicht mehr in der Lage, Ihren Haushalt alleine weiterzuführen? Sie fallen krankheitsbedingt aus und können sich nicht mehr um Ihre Kinder oder Ihren pflegebedürftigen Ehepartner kümmern? Seien Sie unbesorgt – wir stehen Ihnen zur Seite und übernehmen Ihre Aufwendungen für eine Familien- und Haushaltshilfe. Beantragen können Sie diese Leistungen, indem Sie Ihre Rechnungsbelege mit einem Leistungsantrag bei uns vorlegen. Eine Genehmigung vorab ist nicht notwendig.

Wissenswertes für Mitgliedergruppen A und B

Sie haben grundsätzlich Anspruch auf eine Familien- und Haushaltshilfe, wenn Sie als haushaltsführende Person erkranken, und wenn mindestens eine weitere Person in Ihrem Haushalt lebt, die entweder:  

  • pflegebedürftig ist oder
  • ein Kind ist, welches sein 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat
  • und keine weitere im Haushalt lebende Person den Haushalt weiterführen kann.

Falls Sie alleinstehend sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ebenfalls Leistungen der Familien- und Haushaltshilfe erhalten.

Unsere Erstattungsleistungen

Für Ihre Familien- und Haushaltshilfe erstatten Ihnen wir maximal 15 Euro pro Stunde beziehungsweise 120 Euro pro Tag. Zusätzlich übernehmen wir die Fahrtkosten Ihrer Familien- und Haushaltshilfe. Werden Sie durch nahe Angehörige wie Ihrem Ehepartner, Ihren Eltern oder Ihren Kindern unterstützt, erstatten wir deren Aufwendungen für entstandene Fahrtkosten und gegebenenfalls auch ausgefallene Arbeitseinkünfte.

Weiterführende Informationen für Sie