Gibt es eine Antragsgrenze für B-Mitglieder?

Die Beihilfevorschriften des Bundes und unsere Satzung sehen als Antragsgrenze 200 Euro vor. Leistungen können wir Ihnen daher grundsätzlich erst gewähren, wenn Ihre geltend gemachten Aufwendungen insgesamt 200 Euro und mehr betragen. Wir können die Antragsgrenze außer Acht lassen, wenn ansonsten eine Verjährung droht, oder bei Ihnen ein Härtefall vorliegt.