Ihre Kosten für Behandlungen im Ausland müssen Sie zunächst selbst auslegen – unabhängig davon, ob es sich um Leistungen aus unserer Grundversicherung oder aus unserer AKV-Stufe handelt. Bitte reichen Sie anschließend Ihre Rechnungen und Belege mit einem Leistungsantrag bei uns ein. Eine Direktabrechnung mit Krankenhäusern im Ausland ist nicht möglich.
Bitte achten Sie auf eine möglichst ausführliche Rechnung, auf der Folgendes angegeben ist:
- der Rechnungsaussteller und Rechnungsempfänger, der Rechnungsbetrag und das Rechnungsdatum und
- eine Einzelleistungsbeschreibung (beispielsweise Beratung, Besuch, Untersuchung, Injektion oder Verband), gegebenenfalls mit Einzelpreisen und
- die Diagnose.
Um Ihnen die Kommunikation in Bezug auf ärztliche Rechnungen im Ausland zu erleichtern, haben wir für Sie nachfolgenden Text übersetzt.
"Meine Krankenversicherung stellt keine Auslandskrankenscheine aus. Bitte stellen Sie mir Ihre Leistungen in Rechnung. Meine Krankenversicherung kann mir Ihre Rechnung jedoch nur erstatten, wenn Sie Ihre Leistungen detailliert angeben, den Behandlungstag und die Diagnose vermerken."
"My health insurance does not issue international health insurance certificates. Please make out a bill for your services. However, my health insurance can only reimburse me if you provide detailed information about your services, the date of treatment and the diagnosis."