Laut Auskunft in meiner Arztpraxis benötigte ich eine Krankenversichertenkarte G2. Was muss ich veranlassen?

Sie brauchen gar nichts zu veranlassen. Wir sind keine gesetzliche Krankenversicherung, sondern gehören zu den „sonstigen Kostenträgern“. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung hat uns ausdrücklich bestätigt, dass die Abrechnung über unsere  Krankenversichertenkarte weiterhin in allen Arztpraxen möglich sein muss.