Darf mein Arzt eine Hygienepauschale nach GOÄ 245 abrechnen?

Aufgrund der Corona-Pandemie ist eine Hygienepauschale nach GOÄ 245 analog berechnungsfähig (auch für Kassenleistungen). Bei Behandlungen ab dem 01.10.2020 wird der 1,0fache Satz erstattet. Diese Regelung gilt bis zum 31.12.2021.

Ab 01.01.2022 gilt für die Abrechnung eines Hygienezuschlags die GOÄ 383 mit dem Faktor 2,3. Die Ziffer gilt für ärztliche und zahnärztliche Leistungen.

Die Regelung wird nicht über den 31.03.2022 hinaus verlängert. Die Pauschale fällt ab 01.04.2022 weg.