Gibt es spezielle Regelungen für Studierende, die nebenberuflich tätig sind?

Werksstudierende können bei der PBeaKK mitversichert bleiben, wenn die Beschäftigung während des Semesters höchstens 20 Stunden pro Woche beträgt. Werden die 20 Stunden überschritten, tritt die Sozialversicherungspflicht ein: Der Studierende muss sich bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichern und die PBeaKK-Mitversicherung endet. In den Semesterferien dagegen gibt es keine Begrenzung der Stundenzahl: Studierende bleiben selbst bei einer Wochenarbeitszeit von 40 Stunden von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreit.