Welche Leistungen erhalte ich für die Wahlleistung „bessere Unterbringung“ im Krankenhaus?

Als A- oder B-Mitglied können sie grundsätzlich ein Ein- oder Zweibettzimmer wählen. Für beide Mitgliedergruppen sind Leistungen aus der Beihilfe möglich. Sie erhalten einen Zuschuss in Höhe von 1,2 Prozent der oberen Grenze des einheitlichen Basisfallwertkorridors, der nach § 10 Absatz 9 des Krankenhausentgeltgesetzes vereinbart ist. Ein Selbstbehalt lässt sich daher nicht vermeiden. Sie können diesen jedoch durch Versicherung in einem oder mehreren Schritten unserer Krankenhaustagegeldstufe mindern.