Werden die Aufwendungen erstattet, die beim Betrieb eines Hilfsmittels anfallen? Und wie ist es mit Reparaturen?

Für die Krankenversicherung gilt: Für den Betrieb und Unterhalt von Hilfsmitteln beträgt der Selbstbehalt im Kalenderjahr 100 Euro. Kosten die über diesen Betrag hinausgehen werden erstattet. Nicht erstattet werden die Batterien für Hörgeräte sowie Pflege und Reinigungsmittel für Kontaktlinsen.

Wir übernehmen Ihre Reparaturkosten für Hilfsmittel. Reichen Sie Ihre Rechnung mit einem Leistungsantrag bei uns – es sei denn, der Reparaturbetrieb rechnet direkt mit uns ab. Für eine Reparatur ist keine ärztliche Verordnung notwendig.

Für die Pflegeversicherung gilt: Betriebskosten von Pflegehilfsmitteln können übernommen werden. Reparaturkosten dagegen werden im Regelfall übernommen. Schicken Sie uns dazu Ihre Rechnung, falls Sie die Reparatur direkt in Auftrag gegeben haben. Je nachdem, welche Firma Sie beauftragt haben, rechnen wir gegebenenfalls direkt mit dieser ab. Grundsätzlich empfehlen wir, vor einer Reparatur bei uns anzufragen.